Ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster

Alarmanlagen
Allein versicherungsrechtlich ist ein gekipptes Fenster oft als offenes Fenster zu werten und erleichtert Einbrechern den Weg in die Wohnung. Ganz unabhängig davon empfiehlt die Polizei beim Verlassen der Wohnung alle vorhandenen Sicherungen zu benutzen. Dazu gehört auch die Kontrolle, ob die Fenster geschlossen sind, aber auch die Wohnungs- oder Haustür abzuschließen und nicht einfach ins Schloss zu ziehen. Mit Zusatzsicherungen an Fenstern und Türen erschweren Sie den Tätern mit Hebelwerkzeugen schnell ans Ziel zu gelangen. Allerdings ist ein einfacher abschließbarer Fenstergriff nicht ausreichend. Geprüfte und zertifizierte Sicherungen, wie zum Beispiel Fensterstangenschlösser und Bandseitensicherungen sind empfehlenswert.
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